§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Multimediahero – Schuster Niklas Tobias (im Folgenden „Anbieter“) und seinen Kunden über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Produktvideografie und Produktfotografie einschließlich damit verbundener Nebenleistungen (z. B. Konzeption, Postproduktion/Retusche, Ton, Schnitt, Color Grading, Bereitstellung von Nutzungsrechten).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich in Schrift- oder Textform zugestimmt.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 1 KSchG bzw. § 1 UGB. Der Kunde sichert zu, die Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu beziehen.
(4) Es gelten die AGB des Anbieters in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung gültigen Fassung.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung im individuellen Angebot/Auftragsbestätigung des Anbieters. Werbliche Informationen sind unverbindlich. Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Bestätigung in Schrift- oder Textform.
(2) Der Anbieter erbringt je nach Auftrag u. a. folgende Leistungen: Konzeption, Produktionsplanung, Set/Location-Arbeiten (Dreh/Shooting), Licht- und Tonaufbau, Aufnahme, Nachbearbeitung (Schnitt, Retusche), Format-/Datenaufbereitung, Lieferung der vereinbarten Dateien.
(3) Der Anbieter kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Erfüllungsgehilfen/Unterauftragnehmer bedienen. Ein Anspruch auf persönliche Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
(4) Sofern nicht ausdrücklich anders in der leistungsbeschreibung im individuellen Angebot/Auftragsbestätigung des Anbieters vereinbart, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Umsatz-, Reichweiten- oder Konversionsziele).
(5) Vereinbarte Termine (Vorgespräche, Drehs/Shootings, Abnahmen) sind verbindlich. Verschiebungen sind nur mit Zustimmung des Anbieters möglich.
(6) Kosten Dritter (z. B. Studiomieten, Locations, Requisiten, Models, Lizenzen, Musik, Stockmaterial, Reisekosten, Bewilligungen) sind – sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten – vom Kunden zu tragen. Der Anbieter handelt hierbei nicht als Vertreter des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemeine Darstellungen des Anbieters sind kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch übereinstimmende Willenserklärungen, die formfrei erfolgen können (z. B. E-Mail, Chat, Telefon, Videokonferenz, schriftliche Unterzeichnung). Die Bestätigung eines per E-Mail/Messenger übermittelten Angebots in Textform genügt.
(3) Der Kunde willigt ein, dass Telefonate/Videokonferenzen zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden können.
(4) Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden an, bestätigt er dies in Textform oder übermittelt Zugangsdaten zu einer bereitgestellten Projekt-/Dateiumgebung.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und ist verbindlich.
(2) Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorschüsse/Teilzahlungen zu verlangen und die Leistungserbringung von deren Zahlung abhängig zu machen.
(4) Mehrere Auftraggeber eines Auftrags haften als Gesamtschuldner.
§ 5 Zahlung und Rechnung
(1) Die Vergütung ist – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Vertragsschluss zur Gänze fällig; bei vereinbarten Raten im Voraus zum jeweiligen Leistungszeitraum.
(2) Zahlungen erfolgen – sofern vereinbart – per Überweisung.
(3) Bei Rücklastschriften hat der Kunde den Betrag binnen fünf Werktagen zu überweisen und dem Anbieter die entstandenen Kosten zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden trifft.
(4) Alternativ können Zahlungen über Zahlungsdienstleister erfolgen; es gelten deren Bedingungen.
(5) Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Produkte/Muster, Brand-Guidelines, Assets (Logos, Schriftarten), Zugänge (z. B. zu Portalen/Clouds) und Freigaben rechtzeitig, richtig und vollständig bereit.
(2) Der Kunde trifft erforderliche Entscheidungen/ Freigaben unverzüglich. Verzögerungen gehen zu seinen Lasten; vereinbarte Fristen verschieben sich entsprechend.
(3) Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht binnen angemessener Frist nach, ist der Anbieter berechtigt, Mehraufwände zu verrechnen und ggf. Verzugsschaden geltend zu machen.
(4) Der Kunde sorgt für eine dem Stand der Technik entsprechende IT-Umgebung für den Datenempfang/-abruf. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
§ 7 Termine, Absagen, Zurückbehaltungsrecht
(1) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter weitere Leistungen bis zum Ausgleich zurückbehalten.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen und Daten auszuüben, sofern dem Kunden kein unverhältnismäßiger Nachteil entsteht.
(3) Shooting-/Drehabsagen durch den Kunden weniger als 48 Stunden vor Termin können mit bis zu 50 % der vereinbarten Tages-/Pauschalvergütung zuzüglich angefallener Dritt- und Stornokosten verrechnet werden; weniger als 24 Stunden vor Termin bis zu 100 %, soweit nicht anders vereinbart.
§ 8 Abnahme, Mängelrüge
(1) Der Anbieter übermittelt dem Kunden Zwischenergebnisse/Previews zur Prüfung. Nach Lieferung der finalen Dateien hat der Kunde binnen 5 Werktagen Abnahme zu erklären oder konkretisierte Mängel schriftlich zu rügen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine substantiierte Rüge, gelten die Leistungen als abgenommen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte im B2B-Bereich bleiben im Rahmen der nachstehenden Haftungsregelungen unberührt.
§ 9 Haftung und Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Anbieters/Erfüllungsgehilfen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist dann auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur in Höhe des Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko entsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Zwingende Haftung nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz (PHG) sowie bei übernommenen Garantien bleibt unberührt.
(5) Ansprüche des Kunden verjähren binnen eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
§ 10 Urheber- und Leistungsschutzrechte / Nutzungsrechte
(1) Sämtliche durch den Anbieter geschaffenen Werke/Arbeitsergebnisse (u. a. Filme, Fotos, Rohdaten/RAW, Schnittprojekte, Ton, Grafiken, Texte) sind urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich nach dem österreichischen Urheberrechtsgesetz (insb. §§ 1 ff, 73 ff UrhG) geschützt. Rechte verbleiben beim Anbieter, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
(2) Der Kunde erhält – aufgeschoben bis zur vollständigen Zahlung – ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang (Zweck, Medien/Dateiformate, Territorium, Dauer). Weitergehende Nutzungen (z. B. Paid Ads, TV, Kino, Out-of-Home, Templates, Resale, Weitergabe an Dritte/Agenturen) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Lizenz und Vergütung.
(3) Eine Bearbeitung/Veränderung der Arbeitsergebnisse ist nur mit Zustimmung des Anbieters zulässig. Herausgabe von Rohdaten/RAW erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Der Anbieter ist – soweit branchenüblich – zur Namensnennung/Credit berechtigt.
(5) Mit Vertragsende erlöschen Zugänge zu bereitgestellten Plattformen; Sicherungen der final überlassenen Dateien obliegen dem Kunden.
§ 11 Datenspeicherung, Archivierung & Herausgabe
(1) Nach Abnahme bzw. Lieferung der vereinbarten Dateien besteht keine Verpflichtung des Anbieters, Produktionsdaten, Rohdaten (RAW/Projektdateien) oder finale Dateien aufzubewahren oder erneut zu übermitteln. Der Kunde ist für die unverzügliche eigene Datensicherung (Backup) verantwortlich.
(2) Eine freiwillige Kurzarchivierung durch den Anbieter kann – sofern im Angebot nicht anders festgelegt – bis zu 30 Tage ab Lieferung erfolgen, ohne Rechtsanspruch. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Anbieter zur Löschung berechtigt.
(3) Nachträgliche Übermittlungen, Anpassungen, Formatumwandlungen oder Wiederherstellungen gelten als neue, gesondert zu vergütende Leistungen; ein Anspruch auf Verfügbarkeit besteht nicht.
(4) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters für steuer- und rechnungslegungsrelevante Unterlagen (z. B. Rechnungen, Buchungsbelege, Geschäftsbriefe) bleiben unberührt (idR 7 Jahre; darüber hinaus, solange sie für anhängige Verfahren von Bedeutung sind). Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist.
Jusline Österreich
(5) Die Herausgabe von Rohdaten/Projektdateien erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und gesonderter Vergütung.
§ 12 Rechte Dritter, Freigaben des Kunden
(1) Der Kunde gewährleistet, dass sämtliche vom Kunden bereitgestellten Inhalte/Assets (z. B. Produkte, Marken, Designs, Musik, Schriften, Texte, Logos, Personen/Model-Releases, Locations) frei von Rechten Dritter sind bzw. notwendige Nutzungs- und Zustimmungserklärungen rechtzeitig und auf eigene Kosten eingeholt werden.
(2) Der Kunde hält den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherungen resultieren.
§ 12a Werbliche Nutzung von Zusammenarbeit & Arbeitsergebnissen (Referenzen)
(1) Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist der Anbieter berechtigt, die Zusammenarbeit sowie die im Projekt entstandenen Arbeitsergebnisse (insb. Fotos, Videos, Thumbnails, Teaser, Making-ofs, Mockups, Projektbeschreibungen) einschließlich des Namens/Firma des Kunden, Logos, Branchenangaben und einer Kurzbeschreibung des Auftrags unentgeltlich, einfach, zeitlich, sachlich und räumlich unbeschränkt zu Referenz- und Werbezwecken zu nutzen und öffentlich wiederzugeben (insb. Website/Portfolio, Social-Media-Kanäle, Präsentationen, Pitches, Wettbewerbe/Awards, Print- und Online-Werbemittel).
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter hierfür ein einfaches, unentgeltliches Nutzungsrecht an seinen Kennzeichen (Marken, Logos) in dem zur Referenznutzung erforderlichen Umfang ein; umfasst sind Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung sowie formatbedingte Bearbeitungen (z. B. Zuschnitt, Skalierung, Farb-/Helligkeitsanpassung), nicht jedoch entstellende Änderungen.
(3) Vertrauliche Informationen und Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt. Auf begründeten schriftlichen Wunsch des Kunden (z. B. Embargo bis Produkt-/Kampagnenlaunch) verschiebt der Anbieter die Veröffentlichung angemessen oder verwendet eine anonymisierte Referenz; individuelle Vereinbarungen/NDA gehen vor.
(4) Personenbezogene Daten Dritter (z. B. Mitarbeiter:innen, Models) werden nur veröffentlicht, wenn hierfür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht (z. B. Einwilligung/Model-Release). Der Kunde stellt sicher, dass die hierfür erforderlichen Rechte/Einwilligungen vorliegen, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit Ansprüche aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
(5) Auf Verlangen des Kunden entfernt der Anbieter einzelne Referenzen aus seinen eigenen Online-Auftritten, soweit dem keine überwiegenden berechtigten Interessen entgegenstehen; hiervon unberührt bleiben bereits gedruckte Auflagen sowie Veröffentlichungen Dritter, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat.
(6) Diese Regelung lässt die Rechte des Anbieters aus § 10 (Urheber- und Leistungsschutzrechte / Nutzungsrechte) unberührt und begründet für den Kunden keine weitergehenden Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen.
§ 13 Vertraulichkeit und Referenznennung
(1) Parteien wahren Vertraulichkeit über ihnen im Zuge des Projekts bekannt gewordene Informationen, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden namentlich unter Verwendung von Marken/Logos als Referenz zu nennen und Projektergebnisse (Ausschnitte/Thumbnails) zu eigenen Werbezwecken in Print/Online zu zeigen, auch nach Vertragsende, sofern dem nicht berechtigte Geheimhaltungsinteressen oder vertraglich abweichende Vereinbarungen entgegenstehen.
§ 14 Elektronische Kommunikation, Rechnungslegung
(1) Die Kommunikation kann per E-Mail/Messenger/Projekt-Tools erfolgen. Wünscht der Kunde besondere Sicherheitsanforderungen (z. B. Verschlüsselung), teilt er dies vorab schriftlich mit.
(2) Rechnungen können elektronisch übermittelt werden; der Kunde erklärt sich damit ausdrücklich einverstanden.
§ 15 Laufzeit, Kündigung
(1) Verträge mit fester Laufzeit sind vorzeitig nicht ordentlich kündbar. Im Übrigen sind Stornierungen/Vertragsauflösungen ausgeschlossen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Gerät der Kunde bei Raten-/Laufzeitvereinbarungen mit mindestens zwei Raten in Verzug, kann der Anbieter die Leistungen einstellen und die Restvergütung als Schaden geltend machen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Vereinbarte automatische Verlängerungen richten sich nach dem Angebot; sofern nichts anderes bestimmt, verlängert sich die Zusammenarbeit jeweils um ein Jahr, wenn nicht spätestens zwei Monate vor Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
(3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit zulässig (B2B) – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Schuster Niklas Tobias
Rieggers 27, 3931 Schweiggers
Österreich